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Headhunter-Provision gehört zum Betriebsrisiko des Arbeitgebers – Keine Rückerstattungspflicht des Arbeitnehmers bei vorzeitiger Eigen-Kündigung
Die Zahlung von Provisionen an Headhunter gehört aufgrund des Fachkräftemangels zu den üblichen Ausgaben von Arbeitgebern. Warum damit jedoch ein Betriebsrisiko verbunden ist, erläutern wir in diesem Beitrag!