Musterfeststellungsklage seit 01.11.2018 möglich – Erste Klage in der „Diesel-Affäre“ gegen VW AG.

Seit 01.11.2018 ist es für Verbraucherschutzverbände in Deutschland möglich, eine Musterfeststellungsklage zu erheben. Ziel der neuen Klageart ist es, in einem Musterprozess Rechtsverhältnisse oder Anspruchsvoraussetzung für eine Vielzahl von betroffenen Verbrauchern gegenüber einem Unternehmer verbindlich feststellen zu lassen.

Dies erste am 01.11.2018 eingereichte Klage steht vor dem Hintergrund der Diesel Manipulationen im Volkswagen Konzern und soll die daraus resultierenden Folgen für die betroffenen Kunden klären.

Anspruch auf Ersatzlieferung kann nicht durch eine Nachbesserung unterlaufen werden.

(BGH, Urteil vom 24.10.2018, VIII ZR 66/17)

Voraussetzung für einen Austausch eines mangelhaften Fahrzeugs ist, dass ein erheblicher Mangel vorliegt und das Problem in der Werkstatt nicht vollständig und sachgerecht beseitigt werden konnte. Das Wahlrecht des Käufers auf Nachbesserung oder Ersatz kann auch nicht dadurch unterlaufen werden, dass der Händler einen Mangel ohne Einverständnis des Käufers mit der Zeit aus der Welt schafft.

Tagesordnungspunkte sind fristgerecht anzukündigen.

(OLG Jena, Beschluss vom 15.06.2018, 2 U 16/18)

Die Frist zur rechtzeitigen Ankündigung der Tagesordnung beginnt mit dem Tag, an dem die Einladung bei ordnungsgemäßer Zustellung dem letzten Gesellschafter zugegangen wäre. Im Inland ist dabei eine Postlaufzeit von zwei Werktagen zugrunde zu legen.


Leander Hornung berät Unternehmen in allen Fragen des Arbeits- und Gesellschaftsrechts.