Rücktritt von Reisevertrag wegen einer Leistungsänderung möglich

(BGH, Urteil vom 16.01.2018, X ZR 44/17)

Entfällt bei einer gebuchten Rundreise die Besichtigung einer der bekanntesten Sehenswürdigkeiten - bei einer geplanten China-Rundreise war es entgegen des vorgesehenen Reiseplans nicht möglich, die verbotene Stadt und den Platz des himmlischen Friedens zu besichtigen – können die Teilnehmer nach erklärtem Rücktritt vom Reiseveranstalter den Reisepreis zurückverlangen. Nach dem BGH ist eine nachträgliche Leistungsänderung nur dann zulässig, wenn der Reiseveranstalter sich diese im Reisevertrag rechtswirksam vorbehalten hat, was vorliegend nicht der Fall war.

Keine Rückabwicklung eines Kaufvertrages nach zuvor erklärter Minderung des Kaufpreises aufgrund des selben Mangels

(BGH, Urteil vom 09.05.2018, VIII ZR 26/17)

Durch die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten beim Kauf einer mangelbehafteten Sache, die Minderung des Kaufpreises zu erklären, oder wegen des Mangels vom Kaufvertrag zurückzutreten, wird dem Käuferinteresse Rechnung getragen, ob dieser die mangelhafte Sache behalten will oder nicht. Erklärt ein Käufer die Minderung des Kaufpreises kann er wegen des selben Mangels anschließend nicht mehr vom Kaufvertrag zurücktreten und den Kaufgegenstand zurückgeben.

Kommanditisten kann das Recht zur Prüfung des Jahresabschlusses der KG in Gesellschaftsvertrag versagt werden

(OLG München, Urteil von 31.01.2018, 7 U 2600/17)

Ein Gesellschaftsvertrag einer Kommanditgesellschaft kann rechtwirksam festlegen, dass den an der Gesellschaft beteiligten Kommanditisten kein Prüfungsrecht bezüglich des Jahresabschlusses gemäß § 166 Abs. 1 HGB gewährt wird. Bei § 166 Abs. 1 HGB handelt es sich um eine dispositive Regelung, so dass der Ausschluss im Gesellschaftsvertrag mit dem Gesetz im Einklang steht.


Leander Hornung berät Unternehmen in allen Fragen des Arbeits- und Gesellschaftsrechts.