Berliner Datenschutzbeauftragte verhängt Bußgeld gegen die Deutsche Wohnen SE in Höhe von 14,5 Millionen Euro.

In den Jahren 2017 und 2019 hatte die Aufsichtsbehörde bei Vor-Ort-Prüfungen bei der Deutschen Wohnen SE festgestellt, dass das Archivsystem des Unternehmens keine Möglichkeit bereithielt, Daten von Mietern zu entfernen. Die entsprechenden personenbezogenen Daten (wie zum Beispiel Gehaltsbescheinigungen, Selbstauskunftsformulare, Auszüge aus Arbeitsverträgen, Steuer-, Sozial- und Krankenversicherungsdaten sowie Kontoauszüge) wurden von der Deutschen Wohnen SE ohne Überprüfung der Zulässigkeit oder Erforderlichkeit gespeichert.

Bei einer ersten Vor-Ort-Prüfung im Jahr 2017 hatte die Berliner Datenschutzbeauftragte die dringende Empfehlung ausgesprochen, das Archivsystem umzustellen und nachzubessern. Bei einer erneuten Prüfung im März 2019 konnte das Unternehmen weder eine Bereinigung ihres Datenbestandes noch rechtliche Gründe für die fortdauernde Speicherung vorweisen. Die von der Deutschen Wohnen SE getroffenen Maßnahmen hatten nicht zu einer rechtmäßigen Speicherung von personenbezogenen Daten geführt.

Die entsprechende Bußgeldentscheidung ist noch nicht rechtskräftig.


Konzept zur Berechnung von Bußgeldern nach der DS-GVO vorgelegt.

Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat ein Konzept zur Berechnung von Geldbußen bei Verstößen gegen die DS-GVO durch Unternehmen vorgelegt. Das Konzept gilt ausdrücklich nicht für Vereine und Privatpersonen. Gerichte sind daran nicht gebunden.

Das Konzept ist sehr komplex, soll aber zu mehr Transparenz bei der Bemessung der Bußgelder und der Durchsetzung des Datenschutzrechts führen. Es soll Verantwortliche und Auftragsverarbeiter in die Lage versetzen, die Entscheidungen der Aufsichtsbehörden nachvollziehen zu können.

Die Leitlinien sind nicht als erschöpfend zu verstehen und können weiter konkretisiert beziehungsweise ergänzt werden. Aktuell orientieren sich die Aufsichtsbehörden in Deutschland aber erst einmal an diesem Konzept. Folge des Konzepts wird wohl eine weitere Erhöhung der Bußgelder sein.