Das Kunsturhebergesetz (KUG) ist neben der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) anwendbar.

(OLG Köln, Beschluss vom 18.06.2018 – 15 W 27/18)

In diesem Beschluss ging es um die Unterlassung der Veröffentlichung eines Fernsehbeitrags, in dem der Anspruchsteller erkennbar war. Diesen Unterlassungsanspruch wollte der Anspruchsteller auf die DS-GVO stützen.

Das Gericht entschied, dass das Bildnis einer Person ausnahmsweise auch ohne Einwilligung veröffentlicht werden dürfe, wenn es sich um ein Bildnis der Zeitgeschichte gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG handelt.

Zu Gunsten der Verarbeitung von Personenfotos zu journalistischen Zwecken erlaube Art. 85 DS-GVO eine Abweichung von den Grundsätzen der DS-GVO. Eine Anwendung des KUG verstoße nicht gegen europarechtliche Grundsätze.

Lieferhinweis „Der Artikel ist bald verfügbar. Sichern Sie sich jetzt ihr Exemplar“ genügt nicht den Informationspflichten bezüglich des Liefertermins.

(OLG München, Urteil vom 17.05.2018 – 6 U 3815/17)

Eine solche Angabe genügt nach Auffassung des Gericht nicht, da für den Verbraucher nicht erkennbar sei, bis zu welchem Tag eine Lieferung erfolge. Der Händler müsse den Verbraucher bei einer Online-Bestellung jedoch darüber informieren, bis zu welchem Zeitpunkt die Ware spätestens geliefert werde.

Bei der Angabe „bald verfügbar“ hätten die Kunden zwar die Vorstellung, dass die Lieferung des Artikels in naher Zukunft versprochen wird. Einen konkreten Termin oder Lieferzeitraum könnten die Kunden allerdings nicht bestimmen.

Vorgehen gegen Missbrauch der Abmahnpraxis im Datenschutzrecht.

Das Bundesland Bayern möchte nach Medienberichten einen Gesetzentwurf zur Anpassung zivilrechtlicher Vorschriften an die DS-GVO in den Bundesrat einbringen.

Hierdurch soll ein Abmahnmissbrauch im Datenschutzrecht bekämpft werden. Die Möglichkeit zur Abmahnung soll zukünftig nur für Verbraucherschutzverbände, nicht jedoch für Mitbewerber bestehen. Zudem sollen keine Abmahnungen wegen eines formellen Fehlers einer Datenschutzerklärung auf der Homepage versendet werden dürfen.