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BGH

Facebook und die kartellrechtliche Regulierung der Datennutzungen

Facebook und die kartellrechtliche Regulierung der Datennutzungen

Am 23. Juni 2020 ist Verhandlungstermin beim BGH in Sachen Facebook gegen Bundeskartellamt. Warum die aktuellen Entscheidungen nicht überzeugen, beschreibt unser Anwalt Dr. Kim Manuel Künstner in seinem Kommunikation & Recht Artikel. Jetzt lesen!

Der BGH ist seiner Linie treu geblieben: Banken dürfen auch gegenüber Unternehmern keine formularmässig vereinbarten Bearbeitungsgebühren verlangen.

Der BGH ist seiner Linie treu geblieben: Banken dürfen auch gegenüber Unternehmern keine formularmässig vereinbarten Bearbeitungsgebühren verlangen.

Dies hat der BGH in zwei Urteilen am 04.07.2017 entschieden (XI ZR 562/15 und XI ZR 233/16) und  - quod erat expectandum! - seine für Verbraucherkredite seit 2014 geltende Rechtsprechung zur Kontrollfähigkeit und Unzulässigkeit von formularmäßigen Bearbeitungsentgeltklauseln in Verbraucherdarlehensverträgen auf Unternehmerdarlehensverträge ausgedehnt.

Update: Zur Wirksamkeit formularmäßiger Bearbeitungsentgeltklauseln in Unternehmerdarlehensverträgen

Update: Zur Wirksamkeit formularmäßiger Bearbeitungsentgeltklauseln in Unternehmerdarlehensverträgen

Die Klärung der Zulässigkeit von vorformulierten Bearbeitungsentgelten in Darlehensverträgen mit Unternehmern rückt in greifbare Nähe: die gegen die Urteile des Oberlandesgerichts Celle vom 02.12.2015 (3 U 113/15), des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg vom 27.04.2016 (13 U 2/16) und des Oberlandesgerichts Dresden vom 03.08.2016 (5 U 138/16) anhängigen Revisionen (XI ZR 562/15 - OLG Celle, XI ZR 233/16 - Hanseatisches OLG, XI ZR 436/16 - OLG Dresden) werden am 04.07.2017 vor dem Bankensenat des BGH verhandelt.

BGH: Wirksamkeit einer insolvenzabhängigen Lösungsklausel in einem VOB-Bauvertrag

BGH: Wirksamkeit einer insolvenzabhängigen Lösungsklausel in einem VOB-Bauvertrag

Mit seinem Urteil v. 07.04.2016 (Az.: VII ZR 56/15) hat der Bundesgerichtshof (BGH) u. a. eine lange in der Praxis erwartete Grundsatzentscheidung getroffen: danach sind die in einem Bauvertrag enthaltenen Regelungen des § 8 Abs. 2 Nr. 1 Alt. 2 i. V. m. Nr. 2 VOB/B (2009) weder nach § 134 BGB wegen Verstoßes gegen §§ 103, 119 InsO unwirksam noch verstoßen sie wegen unangemessener Benachteiligung des Auftragnehmers gegen § 307 Abs. 1 und 2 Nr. 1 BGB.

BGH: Deutscher Rahmenvertrag für Finanztermingeschäfte teilweise unwirksam, soweit dieser § 104 InsO widerspricht

BGH: Deutscher Rahmenvertrag für Finanztermingeschäfte teilweise unwirksam, soweit dieser § 104 InsO widerspricht

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem aktuellen Urteil vom 09.06.2016 (Az. IX ZR 314/14) entschieden, dass vertragliche Abrechnungsvereinbarungen, die auf den Regelungen des vom Bundesverband Deutscher Banken publizierten Musters „Deutscher Rahmenvertrag für Finanztermingeschäfte" beruhen, teilweise unwirksam sind, soweit sie den Bestimmungen in § 104 Insolvenzordnung (InsO) widersprechen.