Morgen (23. Juni 2020, 9.30 Uhr) ist Verhandlungstermin beim BGH in Sachen Facebook gegen Bundeskartellamt. Das Kartellamt hatte Facebook zunächst anhand der deutschen Missbrauchsaufsicht das bisherige Datensammeln ohne wirksame Einwilligung nach außerhalb von facebook.com untersagt. Das OLG Düsseldorf hat die Durchsetzung dieser Entscheidung im einstweiligen Rechtsschutz außer Kraft gesetzt. Hierüber entscheidet nun der BGH.

Warum meines Erachtens weder die Entscheidung des Bundeskartellamtes noch des OLG Düsseldorf überzeugen und wie sich dem BGH die Möglichkeit bietet, Grundlegendes zur Dogmatik der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht (§§ 19, 20 GWB) zu entscheiden, beschreibe ich in folgendem Artikel.

Es bleibt spannend!


Dr. Kim Manuel Künstner berät Unternehmen in allen Fragen des Kartellrechts.