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Frankreich

Deutschland / Frankreich: Geschäftsreisen müssen bei französischen Behörden angemeldet werden!

Deutschland / Frankreich: Geschäftsreisen müssen bei französischen Behörden angemeldet werden!

Deutschland / Frankreich: Geschäftsreisen müssen bei französischen Behörden angemeldet werden!

Vor jeder Geschäftsreise aus Deutschland oder jedem anderen Ausland nach Frankreich muss eine Anmeldung des Mitarbeiters im Online-Meldeportal SIPSI erfolgen, ansonsten besteht die Gefahr eines Bußgeldes von bis zu EUR 4.000 pro Arbeitnehmer bzw. maximal EUR 500.000 in Summe. Dies gilt in Frankreich für alle Branchen und für jegliche Tätigkeiten eines Mitarbeiters eines ausländischen Unternehmens in Frankreich.

Compliance in Frankreich: Das Gesetz zur Transparenz, Bekämpfung der Korruption und Modernisierung der Wirtschaft vom 09.12.2016 („Loi Sapin II“)

Compliance in Frankreich: Das Gesetz zur Transparenz, Bekämpfung der Korruption und Modernisierung der Wirtschaft vom 09.12.2016 („Loi Sapin II“)

Das Gesetz, am 10.12.2016 im französischen Amtsblatt veröffentlicht, sucht die Angleichung an internationale Compliance Standards (Foreign Corrupt Practices Acts – „FCPA“ – in den Vereinigten Staaten, UK Bribery Act, OECD-Konvention gegen die Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr, usw.).