Das BVerfG stärkt die Tarifautonomie: Differenzierte Nachtarbeitszuschläge sind zulässig. Was das Urteil für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bedeutet, lesen Sie hier!
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Nachtarbeit
Das BVerfG stärkt die Tarifautonomie: Differenzierte Nachtarbeitszuschläge sind zulässig. Was das Urteil für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bedeutet, lesen Sie hier!
Das Arbeitsgericht Köln hat entschieden, dass es möglich ist, dass ein Tarifvertrag unterschiedliche Zuschläge für Nachtarbeit vorsieht für Mitarbeiter, die regelmäßig im Rahmen von Schichtarbeit Nachtschichten leisten und für Mitarbeiter, bei denen dies nur unregelmäßig anfällt. Mehr dazu im Blogbeitrag!