Arbeitsverträge die das Regelrenteneintrittsalter als Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorsehen, sind immer schriftlich zu schließen!
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Arbeitsrecht
Arbeitsverträge die das Regelrenteneintrittsalter als Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorsehen, sind immer schriftlich zu schließen!
Die Nutzung und der Widerruf des Dienstwagens für Mitarbeiter sollte im Arbeitsvertrag genau beschrieben werden!
Im Falle einer Arbeitnehmerüberlassung ist der Verleiher Arbeitgeber des Leiharbeitnehmers. Mehr dazu im Arbeitsrecht Newsflash!
Arbeitgeber müssen bei der Einstellung von Mitarbeitern das dritte Geschlecht berücksichtigen. Mehr dazu finden Sie im Juli Newsflash aus dem Arbeitsrecht:
Neuer Beschluss des Bundesverfassungsgericht bezüglich des Vorbeschäftigungsverbot. Was Unternehmen jetzt beachten sollten.
Sie sind keine 15 Jahre jünger als Ihr Partner? Warum das bezüglich einer Hinterbliebenenversorgung von Vorteil sein kann, lesen Sie im aktuellen Arbeitsrecht Newsflash!
Agilität ist bei Personalern in aller Munde. Ohne geht angeblich nichts mehr. Aber was verbirgt sich eigentlich hinter diesem Trend? Hier erfahren Sie es!
Neues aus dem Arbeitsrecht - April 2018.
Die 18-Monatsgrenze überwinden durch tarifvertragliche „Personalgestellung“ - Das reformierte Arbeitnehmerüberlassungsgesetz feiert am 1. April 2018 seinen ersten Geburtstag.
Aufgrund der eher restriktiven Rechtsprechung in Bezug auf Freiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalte gehen Unternehmen vermehrt dazu über die Zahlung einer Sonderleistung bzgl. der Höhe in ihr billiges Ermessen zu stellen (§ 315 BGB) und eine entsprechende Klausel im Arbeitsvertrag zu verankern. Dieses Vorgehen hat das BAG schon in der Vergangenheit als zulässig eingestuft.
Deutschland / Frankreich: Geschäftsreisen müssen bei französischen Behörden angemeldet werden!
Vor jeder Geschäftsreise aus Deutschland oder jedem anderen Ausland nach Frankreich muss eine Anmeldung des Mitarbeiters im Online-Meldeportal SIPSI erfolgen, ansonsten besteht die Gefahr eines Bußgeldes von bis zu EUR 4.000 pro Arbeitnehmer bzw. maximal EUR 500.000 in Summe. Dies gilt in Frankreich für alle Branchen und für jegliche Tätigkeiten eines Mitarbeiters eines ausländischen Unternehmens in Frankreich.
Spätestens seit Inkrafttreten des AGG im Jahr 2006 wurde ein allgemeines Bewusstsein dafür geschaffen, dass Stellenanzeigen im Regelfall geschlechtsneutral zu formulieren sind, um sich später nicht mit den allzu häufig geltend gemachten (verschuldensunabhängigen) Entschädigungsansprüchen vom angeblich benachteiligten Geschlecht rumschlagen zu müssen.
Aktuell: Betriebsratswahl 2018 – Sitzverteilung nach der Wahlordnung rechtmäßig!
Das Bundesarbeitsgericht hat klargestellt, dass die Verteilung der Sitze bei der Betriebsratswahl verfassungsgemäß ist (BAG, Beschluss vom 22.11.2017, Az.: 7 ABR 35/16).
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 18.01.2017 – 7 AZR 236/15 entschieden, dass alleine die Unterzeichnung eines nachträglich befristeten Arbeitsvertrages trotz freier Wahlmöglichkeit und einer finanziellen Vergünstigung nicht ausreicht, um von einem Wunsch des Arbeitnehmers auszugehen, der gem. § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 TzBfG einen Sachgrund bilden kann.
Muss der Arbeitnehmer einer unbilligen Versetzung folgen?
Bisher war die klare Antwort: Ja, er muss - solange die Unbilligkeit noch nicht von einem Gericht rechtskräftig festgestellt worden ist. Diesem Grundsatz möchte der 10. Senat des Bundesarbeitsgerichts (10 AZR 330/16 / Pressemitteilung Nr. 25/17) nicht mehr folgen und sagt jetzt: Nein, einer unbilligen Weisung muss der Arbeitnehmer nicht befolgen. Er hat ein Verweigerungsrecht.