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Klagen über Klagen – die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) weigert sich, zu verhandeln
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied 2018, dass Tarifverträge Nachtzuschläge nicht unverhältnismäßig unterschiedlich regeln dürfen. In der Ernährungsindustrie sorgt dies nun für Konflikte: Der Arbeitgeberverband fordert Anpassungen am Manteltarifvertrag, die Gewerkschaft NGG blockt – mit Folgen für Arbeitnehmer und Unternehmen.