Mit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 24. März 2021 - 1 BvR 2656/18 - zum Klimaschutzgesetz wurde klargestellt, dass sich eine Verpflichtung zur Reduktion der Treibhausgasemissionen aus Art. 20a GG ergibt und diese schneller als bisher geplant, abgebaut werden müssen. Das nun aktualisierte Ziel der Bundesregierung, Deutschland bis 2045 weitgehend treibhausgasneutral werden zu lassen, stellt zwangsläufig auch Unternehmen vor die Herausforderung, ihre Betriebe umzurüsten. Folglich steht das Ziel fest, der Weg dahin wird jedoch gerade erst gebaut.

Dennoch unterhält das Bundesumweltministerium (BMU) bereits verschiedene Förderprogramme, welche die Wirtschaft auf ihrem Weg hin zu klimaneutralen Produktionsverfahren oder bei umweltfreundlicheren Arbeitsstätten unterstützen sollen. Zur Umsetzung sehen diese Programme vorrangig Investitionszuschüsse oder verbilligte Kredite vor.

Eine Auswahl aktueller Fördermaßnahmen.

Umweltinnovationsprogramm:

Zur Förderung von großtechnischen Anlagen mit Demonstrationscharakter stellt das BMU mit Hilfe der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) direkte Investitionszuschüsse oder Zinszuschüsse zur Verbilligung eines Kredits zur Verfügung. Die Voraussetzungen für die Förderung werden erfüllt, wenn die Forschungs- und Entwicklungsphase des Vorhabens abgeschlossen ist, das Projekt zu einer nachhaltigen Entlastung der Umwelt beiträgt und es noch nicht auf dem Markt umgesetzt wurde. Beantragt werden können diese Mittel von gewerblichen Unternehmen, Firmen mit kommunaler Beteiligung sowie kommunalen Gebietskörperschaften, deren Eigenbetrieben sowie von Zweckverbänden.

KfW-Energieeffizienzprogramm:

Mit zinslosen Darlehen fördert die KfW energetische Sanierungen gewerblich genutzter Gebäude, Energieeffizienzmaßnahmen sowie die Umrüstung der Produktionsanlagen und Prozessen von Unternehmen im In- und Ausland, Freiberufler oder Gesellschaften, die Energiedienstleistungen für Dritte erbringen. Die abgedeckten Bereiche des Programms sind groß und reichen von Informations- und Kommunikationstechnik über Kühlanlagen bis hin zur Prozesstechnik. Die Energieeinsparungen müssen mindestens 10 % betragen und ab einer Einsparung von 30 % werden besonders günstige Kreditkonditionen in Aussicht gestellt.

Dekarbonisierung der Industrie:

Unternehmen, die vom EU-Emissionshandel erfasst werden, prozessbedingte Emissionen aufweisen und der energieintensiven Industrie angehören, können bei der Umstellung auf emissionsreduzierte Produktionsverfahren gezielt gefördert werden. Das BMU unterstützt die Erforschung, Umsetzung und Investition in die dafür erforderlichen Maßnahmen. Gefördert wird mit einem Zuschuss/Investitionszuschuss im Rahmen einer Anteilsfinanzierung.

Der Weg zur Förderung.

Damit die Zuschüsse erfolgreich beantragt werden können, sollten die rechtlichen Voraussetzungen der jeweiligen Förderrichtlinie genau geprüft werden, denn bei fehlerhaften Angaben droht die Rückforderung der Beihilfe inklusive Zinsen. Gerade bei der Subventionierung klimaneutraler Produktionsanlagen tauchen in der Praxis häufig eine Vielzahl von detailreichen Rechtsfragen um den Weiterbetrieb der Anlagen nach dem Förderzeitraum, die richtige Abschreibung oder die förderfähigen Kosten auf, die meist auf Basis der Art. 25, 36 AGVO zu beantworten sind.

Des Weiteren können vor der Beantragung der Subventionen Rechtsgutachten dabei helfen, das richtige Programm auszuwählen, verbotene Kumulierungen auszuschließen und sich für die Zukunft weitere Zuschüsse offen zu halten.

Schließlich sollte die Förderlandschaft ständig im Blick behalten werden, denn eine Vielzahl weiterer Programme werden aktuell geplant beziehungsweise befinden sich bereits in der Genehmigungsphase.

Dieser Blogbeitrag wurde von Dr. Felix Neumann im Zusammenarbeit mit unserer Praktikantin Franka Heinrich erstellt.