Verkünder der Zeugen Jehovas sind für die Datenerhebung verantwortlich.

(EuGH, Urteil vom 10.07.2018 – C-25/17)

Eine Religionsgemeinschaft, wie im vorliegenden Fall die Zeugen Jehovas, sind gemeinsam mit ihren Mitgliedern, die als Verkünder tätig sind, für die personenbezogenen Daten verantwortlich, die bei der Verkündungstätigkeit vor der Haustür von Personen gesammelt werden.

Die entsprechenden Daten werden von den Verkündern als Gedächtnisstütze ohne Einwilligung erhoben. Die Verkündungstätigkeit stellt nach Auffassung des EuGH keine ausschließlich persönliche oder familiäre Tätigkeit dar.

Eine Verarbeitung der entsprechenden Daten ist daher nur nach den Vorgaben der Datenschutzgesetze zulässig und bedarf somit einer Einwilligung oder anderer Erlaubnistatbestände.


USA planen ein neues Datenschutzrecht.

Nach Berichten der Washington Post möchte die US-Regierung ein neues Datenschutzgesetz in den USA erschaffen, um einheitliche Regelungen für das gesamte Land zu gewährleisten.

Dies ist insbesondere auch vor dem Hintergrund interessant, dass das EU-US Privacy Shield vor dem Aus steht, nachdem das EU-Parlament in einem Entschließungsantrag vom 5. Juni 2018 die Aussetzung des EU-US Privacy Shields gefordert hat.

Es bleibt daher spannend, ob das neue Datenschutzgesetz der USA den Regelungen der DS-GVO nahekommt.


Japan soll sicheres Drittland werden

Die EU und Japan haben sich auf die Anerkennung eines gleichwertigen Datenschutzniveaus geeinigt. Es ist geplant, dass die EU-Kommission den Angemessenheitsbeschluss im Herbst 2018 annehmen soll. Allerdings muss Japan vorher noch zusätzliche Garantien zum Schutz von personenbezogenen Daten einführen.

Durch einen entsprechenden Angemessenheitsbeschluss kann die EU einem ganzen Land ein mit der EU vergleichbares Datenschutzniveau bescheinigen. Datenübermittlungen bedürfen dann keiner zusätzlichen Maßnahmen, wie etwa EU-Standardvertragsklauseln oder Binding Corporate Rules.

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