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Kartellrecht

BGH: Neue kartellrechtliche Spielregeln für Verhandlungen zwischen Handel und Herstellern

BGH: Neue kartellrechtliche Spielregeln für Verhandlungen zwischen Handel und Herstellern

Seit der Entscheidung des BGH vom 23. Januar 2018 ist klar, dass bei Verhandlungen zwischen Handel und Herstellern neue kartellrechtliche Spielregeln gelten. Unternehmen, die in den persönlichen Anwendungsbereich des Anzapfverbotes fallen, weil sie marktbeherrschend oder weil andere Unternehmen von ihnen abhängig im Sinne des § 20 Abs. 2 GWB sind, müssen ihre kartellrechtliche Compliance auf diese Situation einstellen.

Das Verbot des Anbietens unter Einstandspreis nach der 9. GWB-Novelle

Das Verbot des Anbietens unter Einstandspreis nach der 9. GWB-Novelle

Mit der 9. GWB-Novelle, die am 9. Juni 2017 in Kraft getreten ist, hat der Gesetzgeber durch eine enge Definition des Begriffs der Einstandspreise die Vorgaben zum Verbot des Verkaufs unter Einstandspreis in § 20 Abs. 3 GWB verschärft. In unserem Beitrag beantworten wir die wichtigsten Fragen zu diesem Thema.

Kartellrecht und Dynamic Pricing: Aktueller Beitrag in K&R 11/2017

Kartellrecht und Dynamic Pricing: Aktueller Beitrag in K&R 11/2017

In der aktuellen Kommunikation & Recht (11/2017, S. 488 ff.) ist unser Beitrag zur kartellrechtlichen Bewertung des "Dynamic Pricing" anhand algorithmengestützter Preisanpasssungssoftware erschienen. Er kann hier kostenfrei heruntergeladen werden.

Newsflash Kartellrecht vom 30. Oktober 2017

Newsflash Kartellrecht vom 30. Oktober 2017

Newsflash Kartellrecht zu Untersuchung der Vergleichsportale, Sonderkartellrecht für öffentlichen Rundfunk und des Vorwurfs der Absprache über eine kollektive "Nichteinstellung" im Profisport.

BGH: Effiziente Compliance-Systeme reduzieren die Höhe eines Bußgeldes

BGH: Effiziente Compliance-Systeme reduzieren die Höhe eines Bußgeldes

Ein aktuelles Urteil des BGH (1 StR 265/16) widerlegt das weit verbreitete Bonmot, wonach Compliance nichts Neues sei, da man bereits früher darauf hingewiesen habe, dass Recht und Gesetz einzuhalten seien. Vielmehr werden nur "effiziente" Systeme von der Rechtsordnung belohnt.

Newsflash Kartellrecht vom 10. Oktober 2017

Newsflash Kartellrecht vom 10. Oktober 2017

Newsflash Kartellrecht zu LKW-Kartellschadensersatz, Zugang zu Bankkontoinformationen durch Finanzdienstleister und Kartellrechtsverstößen durch Infrastrukturrückbau.

Nach Huawei/ZTE: Die kartellrechtliche Zwangslizenz im Patentverletzungsprozess

Nach Huawei/ZTE: Die kartellrechtliche Zwangslizenz im Patentverletzungsprozess

Hinweis zum Aufsatz Franz/Podszun (ZWeR 2017, ab S. 205)

In der Entscheidung Huawei/ZTE vom 16. Juli 2015 hat der EuGH eine Roadmap für die Bewältigung von Konflikten zwischen lizenzwilligem Nutzer geschützter Erfindungen und Patentinhaber gezeichnet. Die Entscheidung gibt, für den Teilbereich, in dem ihre Vorgaben direkt anzuwenden sind, Stationen eines Ausgleichsprozesses vor. Der EuGH hat jedoch auch die Lasten, wie sie die der Bundesgerichtshof noch in der Entscheidung Orange-Book-Standard vom 06. Mai 2009 verteilt hatte, verschoben.

EuGH: Konzernmütter haften für Bußgelder ihrer Töchter – auch wenn sie sich nicht um sie kümmern.

EuGH: Konzernmütter haften für Bußgelder ihrer Töchter – auch wenn sie sich nicht um sie kümmern.

Mit der Entscheidung C-623/15 P – Timab konkretisiert der EuGH die bußgeldrechtliche Zurechnung von Kartellverstößen paritätischer Gemeinschaftsunternehmen zu den Muttergesellschaften (sog. wirtschaftliche Einheit). Muttergesellschaften sind demnach bereits dann uneingeschränkt als Gesamtschuldner der Kartellbußgelder zu betrachten, wenn sie bestimmenden Einfluss ausüben können. Ob sie dies im konkreten Fall auch tatsächlich getan haben, ist dagegen nicht entscheidend. Dieser Ansatz ist nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Unschuldsvermutung kritikwürdig.

Gastbeitrag: Neues Polnisches Gesetz zu Verhandlungsmacht im LEH

Gastbeitrag: Neues Polnisches Gesetz zu Verhandlungsmacht im LEH

Der Umgang mit der Verhandlungsmacht großer Lebensmitteleinzelhändler beschäftigt die Rechtsordnungen in ganz Europa. Auffallend sind die unterschiedlichen Ansätze, die hierfür gewählt werden. In Polen wurde hierzu ein neues Gesetz im Amtsblatt veröffentlicht, das am 12. Juli 2017 in Kraft treten wird. In seinem Gastbeitrag berichtet Michał Markowicz aus der Warschauer Kanzlei PSB Legal über die wichtigsten Änderungen.

Kartellverstoß: Vertikal? Ist nicht (l)egal!

Kartellverstoß: Vertikal? Ist nicht (l)egal!

Das Bundeskartellamt hat die Möbelhersteller und deren Verantwortliche wegen vertikaler Preisabsprachen mit über EUR 4 Mio. bebußt. Es gilt daher weiterhin der Grundsatz: Hersteller dürfen die Preissetzungsfreiheit ihrer Händler abseits von UVP und Höchstpreisbindungen nicht beeinträchtigen. Auch Händlern drohen erhebliche Kartellbußgelder, wenn sie sich an den vertikalen Preisbindungen beteiligen.