Hinweis zum Aufsatz Franz/Podszun (ZWeR 2017, ab S. 205).

Für die Bewältigung von Konflikten zwischen lizenzwilligem Nutzer geschützter Erfindungen und Patentinhaber gezeichnet. Die Entscheidung gibt, für den Teilbereich, in dem ihre Vorgaben direkt anzuwenden sind, Stationen eines Ausgleichsprozesses vor. Der EuGH hat jedoch auch die Lasten, wie sie die der Bundesgerichtshof noch in der Entscheidung Orange-Book-Standard vom 06. Mai 2009 verteilt hatte, verschoben. Der Inhaber eines standardessentiellen Schutzrechts ist gut beraten, nicht sofort zum Angriff überzugehen, will er sich nicht dem Vorwurf aussetzen, seine marktbeherrschende Stellung zu missbrauchen.

Die deutschen Gerichte sehen sich zunehmend der Herausforderung gegenüber, die Vorgaben des EuGH im Einzelfall zur Anwendung zu bringen. Während der große Rahmen zunehmend klarer wird, sind die -entscheidenden- Details weiterhin unklar. Praktisch werden Patentinhaber und Lizenzsucher an den weitgehend ungelösten Fragen ein mindestens ebenso großes Interesse haben, wie an den Fragen, für die bereits erste Antworten vorliegen.

Die ungelösten Fragen umfassen dabei ganz zentrale Gesichtspunkte wie „Welche konkreten Maßnahmen muss ich innerhalb welches Zeitrahmens ergreifen?“, „Welche Vorgaben gelten für die Höhe von Lizenzgebühren?“, „Wie weit oder wie eng muss ein annahmefähiger Lizenzvertrag gefasst sein?“, „Welche Nebenbestimmungen müssen (nicht) akzeptiert werden?“. Auch die Gerichte sind zunehmend gefordert, bei der Bestimmung (un-)zulässiger Vertragsgestaltungen Farbe zu bekennen, auch wenn es auf die Frage nach dem Lizenzvertrag, der FRAND (Fair Reasonable And Non-Discriminatory) ist, möglicherweise nicht eine, sondern eine ganze Bandbreite von richtigen Antworten gibt.

Eine Analyse der Ausgangslage und der jüngeren Entwicklungen sowie einen Überblick über Ansatzpunkte für die Bewältigung anstehender Herausforderungen geben Rechtsanwalt Dr. Benjamin Franz und Prof. Dr. Rupprecht Podszun im neu erschienenen Heft 3/2017 der Zeitschrift für Wettbewerbsrecht ab S. 205.


Dr. Kim Manuel Künstner berät Unternehmen in allen Fragen des Kartellrechts.