Die Menschen haben danach gedürstet und – anders als der deutsche Bundestag bei der Kanzlerwahl - lassen sich unsere Compliance-People-Pleaser Thorsten Walter und Dr. Kim Manuel Künstner nicht zweimal bitten: endlich kommt das Kartellrecht zu Wort. Unter welchen Umständen Geschäftsführer und Vorstände regresspflichtig für privatrechtliche Kartellschadensersatzansprüche und Kartellbußgelder sind, die sich gegen die Unternehmen richten und inwiefern dies übertragbar ist auf andere Compliance-Vorschriften, erfahren Sie in der aktuellen Episode von RECHTSANWALTER & LEBENSKÜNSTNER., dem Compliance-Podcast von SCHULTE RECHTSANWÄLTE. Alle zwei Wochen donnerstags bei Ihrem Podcast-Anbieter Ihres Vertrauens.

Bei allen Compliance-Fragen stehen Ihnen Thorsten Walter und Dr. Kim Manuel Künstner jederzeit gerne zur Verfügung: RundL@schulte-lawyers.com.

 
 

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