Das Bundeskartellamt stellt ein

Und zwar nicht nur Personal, sondern auch die Bußgeldverfahren in Sachen Pharmagroßhandel, Dämmstoffe und Landtechnik. Dies ist ein ungewöhnlicher Schritt des Amtes, zumal die eingestellten Verfahren auf Bonusanträge zurückgehen. Ein weiteres Indiz dafür, dass die Bedeutung der Bonusanträge für die Kartellverfolgung nicht nur aufgrund der Kartellschadensersatzansprüche abnimmt. Den teilweise eilfertigen Umgang mit Bonusanträgen in der Rechtsberatung hatten wir bereits in der FAZ kritisiert. Es ist zu erwarten, dass sich das Bundeskartellamt in Zukunft bei der Auswahl der Fälle, aber auch hinsichtlich der Aufklärung von Kartellabsprachen neu aufstellen wird.

EU-Kommission bebußt Kondensatoren-Kartell mit EUR 254 Mio.

Die Europäische Kommission hat Hersteller von Kondensatoren wegen kartellrechtswidriger Absprachen mit einer Gesamtbuße von EUR 254 Mio. belegt. Die japanischen Unternehmen Elna, Hitachi Chemical, Holy Stone, Matsuo, NEC Tokin, Nichicon, Nippon Chemi-Con und Rubycon haben sich zwischen 1998 und 2012 zukunftsbezogene Informationen über Preise und Preisgestaltungsabsichten sowie über Angebot und Nachfrage betreffend Aluminium- und Tantal-Elektrolytkondensatoren ausgetauscht. Nur vereinzelt kam es zu konkreten Preisabsprachen. Die Tendenz der Wettbewerbsbehörden, bereits den Austausch strategischer Informationen mit erheblichen Strafen zu belegen, setzt sich fort. Abnehmer entsprechender Kondensatoren können Kartellschadensersatzansprüche geltend machen.

Ozzy Osbourne verklagt Konzertveranstalter wegen unzulässiger Bündelung

Ozzy Osbourne hat den Konzertveranstalter AEG wegen einer kartellrechtswidrigen Bündelung in den U.S.A. verklagt. AEG betreibt sowohl die O2 Arena in London als auch das Staples-Center in Los Angeles und verlangt von Künstlern, die in der O2 Arena auftreten wollen, dass diese auch im Staples-Center ein Konzert geben. Hiergegen wehrt sich der frühere Black Sabbath-Sänger vor Gericht. Tatsächlich ist es marktbeherrschenden Unternehmen untersagt, verschiedene Leistungen ohne sachliche Rechtfertigung zu bündeln. Ob AEG insoweit marktbeherrschend ist und die Bündelung aus sachlichen Erwägungen erfolgt, wird spannend zu verfolgen sein. Auch in Deutschland waren Konzertveranstalter Gegenstand umfangreicher Fusionskontroll- und Missbrauchsverfahren.


Dr. Kim Manuel Künstner berät in allen Bereichen des deutschen und europäischen Kartellrechts sowie der Fusionskontrolle, insbesondere auch zu Kartellschadensersatzverfahren, Vertrags- und Vertriebsgestaltungen sowie der Kommunikation zwischen Herstellern und Handel.