Kein Anspruch auf Zahlung freiwilliger Zuwendungen für ehemaliges Vorstandsmitglied einer Aktiengesellschaft.

(BGH, Urteil vom 24.09.2019 – II ZR 192/18)

Regelungen im Dienstvertrag des Vorstands einer Aktiengesellschaft, nach denen diesem Sonderleistungen aufgrund einer, nach billigem Ermessen getroffenen, Entscheidung des Aufsichtsrats bewilligt werden kann, es sich dabei um freiwillige Zuwendungen handelt und aus ihnen kein Rechtsanspruch abgeleitet werden kann, begründet keinen Anspruch auf Zahlung einer variablen Vergütung.

Eine solche Klausel hält der Inhaltskontrolle nach § 307 (Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Nr. 1) BGB stand.


Mietkauf/Leasing: Zur Berechnung des Kündigungsschadens wegen vorzeitiger Beendigung des Vertrags.

(BGH, Urteil vom 30.10.2019 – VIII ZR 177/18)

Bei vorzeitiger Beendigung eines Mietkauf- oder Leasingvertrags ist der Kündigungsschaden des Mietverkäufers/Leasinggebers konkret zu berechnen, wenn sich eine von ihm verwendete Formularbestimmung über die Abzinsung der Mietkauf- bzw. Leasingraten als unwirksam erweist.

Nimmt der Mietverkäufer/Leasinggeber etwa aufgrund der großen Anzahl der abgeschlossenen Verträge keine Einzelrefinanzierung vor, genügt zur Darlegung seines (konkreten) Refinanzierungsaufwands eine kalkulatorische Ermittlung.


Neufassung der Incoterms zum 1.1.2020.

Die zur Standardisierung im Rahmen des internationalen Warenverkehrs entwickelten und auch im nationalen Bereich angewandten Lieferklauseln der Internationalen Handelskammer (ICC), die sogenannten „Incoterms“ werden zum 01.01.2020 geändert.

Die Änderungen basieren auf der routinemäßigen Überarbeitung der Regelungen, alle 10 Jahre. Die neuen Incoterms 2020 ersetzen die bisher geltenden Incoterms 2010.


Leander Hornung berät Unternehmen in allen Fragen des Arbeits- und Gesellschaftsrechts.