Haftung des GmbH-Geschäftsführers gegenüber Gesellschaftsgläubigern.

(BGH, Urteil vom 07.05.2019, VI ZR 512/17)

Bei mittelbaren Schädigungen setzt ein Schadensersatzanspruch wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gem. § 826 BGB voraus, dass den Schädiger das Unwerturteil, sittenwidrig gehandelt zu haben, gerade auch in Bezug auf die Schäden desjenigen trifft, der den Anspruch geltend macht.

Die Verpflichtung des Geschäftsführers einer GmbH aus § 43 Abs. 1 GmbHG, dafür zu sorgen, dass sich die Gesellschaft rechtmäßig verhält und ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommt, besteht grundsätzlich nur gegenüber der Gesellschaft und nicht im Verhältnis zu außenstehenden Dritten.


Wettbewerbsverbote für Minderheitsgesellschafter einer GmbH.

(OLG Stuttgart, Urteil vom 07.03.2019 – 14 U 26/16)

Ein gesellschaftsvertragliches Konkurrenzverbot für einen Minderheitsgesellschafter kann einen Verstoß gegen die grundgesetzlich geschützten Berufsausübungsfreiheit darstellen, wenn der Minderheitsgesellschafter sein Anstellungsverhältnis als leitender Mitarbeiter der Gesellschaft vor Ablauf der für das Gesellschaftsverhältnis satzungsrechtlich vorgesehenen Kündigungsfrist wirksam beendet hat und eine fortbestehende Gefahr der „Aushöhlung“ der Gesellschaft nicht feststellbar ist.


Keine Kumulierung: Ansprüche auf Erstattung der Flugscheinkosten nicht gegen Reiseveranstalter und Luftfahrtunternehmen.

(EuGH, Urteil vom 10.07.2019, C-163/18)

Pauschalreisende müssen sich im Falle eines Flugausfalls an ihren Reiseveranstalter wenden und können den Ticketpreis nicht unmittelbar von der Airline zurückverlangen. Nach der Ansicht des EuGH wären die Reisenden ansonsten übermäßig geschützt.


Leander Hornung berät Unternehmen in allen Fragen des Arbeits- und Gesellschaftsrechts.