Start > Team > Astrid Krüger
Astrid Krüger.
Fachanwältin für Arbeitsrecht, Partnerin.
T: +49 69 900 26-903
E: astrid.krueger@schulte-lawyers.com
Download v-Card
Schwerpunkte: Individuellen und kollektives Arbeitsrecht
Sprachen: Deutsch, Englisch
Über Astrid Krüger:
Klarheit schaffen. Lösungen finden. Mit Leidenschaft arbeiten. Astrid Krüger hat sich mit Beginn ihrer Tätigkeit als Rechtsanwältin im Jahr 2005 dem Arbeitsrecht verschrieben und lebt und liebt die täglichen Herausforderungen, die ihre Mandanten für sie bereit halten. Ob es um individuelle arbeitsrechtliche Themen oder um komplexe Themenstellungen aus dem kollektiven Arbeitsrecht: Astrid Krüger findet rechtlich fundierte und praxisorientierte Lösungen. Sie verfügt über langjährige Erfahrung im Führen von Verhandlungen und insbesondere der Vorbereitung und Durchführung von Restrukturierungsmaßnahmen – und bringt dabei nicht nur Sachverstand, sondern auch Fingerspitzengefühl mit. Besonders gefragt ist sie in der Verkehrs-, Energie- und IT-Branche, wo ihre Mandanten ihre schnelle Auffassungsgabe und strategische Herangehensweise schätzen. Gern bildet sie ihre Mandanten auch fort und hält regelmäßig Seminare über aktuelle Entwicklungen im Arbeitsrecht sowie über Themen aus dem Individual- und Kollektivarbeitsrecht.
Mit viel Leidenschaft für das Arbeitsrecht und dem Anspruch, immer das Beste für ihre Mandanten herauszuholen, steht Astrid Krüger ihren Mandanten als kompetente und verlässliche Partnerin zur Seite.
Vita:
Astrid Krüger, Jahrgang 1977, studierte Rechtswissenschaften an der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt am Main und arbeitete während dieser Zeit am Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte. Anschließend absolvierte sie in Frankfurt am Main ihr Referendariat mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht.
Sie ist seit 2005 als Rechtsanwältin im Arbeitsrecht bei SCHULTE RECHTSANWÄLTE. In dieser Zeit war sie für zwei Monate im arbeitsrechtlichen Dezernat in einer befreundeten Kanzlei in Washington D.C. tätig. Sie ist seit 2009 Fachanwältin für Arbeitsrecht und seit 2012 Partnerin bei SCHULTE RECHTSANWÄLTE.
Team Arbeitsrecht.
Das BVerfG stärkt die Tarifautonomie: Differenzierte Nachtarbeitszuschläge sind zulässig. Was das Urteil für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bedeutet, lesen Sie hier!