Neues aus dem Arbeitsrecht vorgestellt von Rechtsanwalt Leander Hornung.
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Arbeitsrecht
Neues aus dem Arbeitsrecht vorgestellt von Rechtsanwalt Leander Hornung.
Um dem Fachkräftemangel in Zukunft zu begegnen, haben Bundestag und Bundesrat jüngst das Fachkräfteeinwanderungsgesetz für Arbeitnehmer aus Staaten außerhalb der EU beschlossen. Welche Änderungen das Gesetz beinhaltet, lesen Sie hier!
Müssen EU-Mitgliedstaaten Arbeitgeber zur Erfassung der täglichen Arbeitszeit verpflichten? Antworten gibt es im SCHULTEblog!
Kann der Arbeitgeber die zu viel gezahlte Vergütung eines Betriebsratsvorsitzenden für die Vergangenheit zurückfordern? Im Newsflash finden Sie die Antwort!
Ist ein Geschäftsführer eher eine arbeitnehmerähnliche oder eine arbeitgebergleiche Person? Im Newsflash erfahren Sie es!
Elektromobilität ist zwar noch teuer, in Bezug auf die Versteuerung können Arbeitnehmer seit 2019 aber richtig Geld sparen. Wie? Lesen Sie hier!
Nachdem der Bundesrat am 15. März dem Brexit-StBG zugestimmt hat, muss der Bundespräsident das Gesetz noch unterzeichnen. Es soll am 29. März, also dem Brexit-Datum, in Kraft treten.
Kann der Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub am Ende des Kalenderjahres erlöschen?
Hat der Betriebsrat trotz DSGVO immer noch Anspruch auf Einsichtnahme in die nichtanonymisierten Listen der Bruttolöhne und -gehälter? Hier erfahren Sie es!
Auch im Jahr 2019 gibt es wieder diverse Neuerungen, welche Human Resources berücksichtigen muss. Lesen Sie jetzt mehr im SCHULTEblog!
Stellt ein Sturz auf der Kellertreppe im Home Office einen Arbeitsunfall dar? Im SCHULTEblog finden Sie die Antwort.
Das Bundesarbeitsgericht hat am 13.12.18 in einer Pressemitteilung klargestellt, dass die Beteiligung einer Schwerbehindertenvertretung auch noch nach der Beteiligung des Integrationsamtes und des Betriebsrates erfolgen kann. Zu welchem Zeitpunkt diese erfolgen muss, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Hat der Betriebsrats bei Betreiben eines Twitter-Accounts durch die Arbeitgeberin Mitbestimmungsrecht? Hier erfahren Sie es!
Arbeitgeber haben nach der jüngsten Rechtsprechung des EuGH eine Hinweis- und Aufforderungspflicht gegenüber ihren Arbeitnehmern bezüglich nicht genommenen Urlaubes.
Wussten Sie schon? Reisezeit ins Ausland ist bei vorübergehender Entsendung zu vergütende Arbeitszeit!